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Scott Tenorman muss sterben / Chili / Forensik

Posted: Sat Oct 22, 2022 9:36 am
by affenschieben
Hi. Im Rahmen einer Studienarbeit musste ich ein Entlassplan schreiben für einen Patienten, der in einer Psychiatrie untergebracht ist. Wer eignet sich da mehr als Cartmen? Um die Rahmenbedingungen zu erfüllen, musste ich mich ein bisschen einschränken und Sachen zusammenstreichen. Vielleicht hat der ein oder andere von Euch aber trotzdem Spaß an der Lektüre:
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Entlassplanung für einen forensischen Patienten / eine forensische Patientin



1. Beschreibung der Delinquenz

1.1. Verfahrensgang zur Unterbringung

Mit Beschluss des Familiengerichts Offenbach v. 05.05.2020 wurde der Patient Erik Cartman nach § 1631b BGB in der jugendforensischen Klinik Marburg untergebracht. Diese Unterbringung setzt sich seither ohne Unterbrechung fort.
Am 02.07.2020 wurde der Patient am Landgericht Frankfurt in einer nicht öffentlichen Verhandlung angeklagt, für zweifachen Mord (§ 211 StGB) in Tateinheit mit Anstiftung zum Mord (§ 26 StGB), Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB), Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) sowie Störung der Totenruhe (§ 168 StGB Abs. 1) verantwortlich zu sein. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt acht Jahre alt war, kam das Gericht abschließend zu der Feststellung, dass eine Schuldunfähigkeit des Kindes gemäß § 19 StGB vorliegt und gemäß § 1 Abs. 1. u. 2. JGG das Jugendgerichtsgesetz nicht anzuwenden ist. Die Entscheidung über die Notwendigkeit erzieherischer Maßnahmen, ärztlicher Behandlung und der Fortsetzung der Unterbringung nach § 1631b BGB als freiheitsentziehende Maßnahme in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung verwies das Landgericht zur Entscheidung an das Familiengericht zurück.
Das Familiengericht ordnete am 05.07.2020 die Fortsetzung der mit Beschluss vom 05.05.2020 angeordneten Unterbringung des Patienten in der jugendforensischen Klinik Marburg an. Durch gerichtlichen Beschluss wird die Unterbringung nun zum 01.10.2022 beendet und der Patient an diesem Tag aus der Klinik entlassen.


1.2. Anlassdelikt

In der Gesamtschau der Zeugenaussagen, der Einlassungen des Patienten (im Verlauf der Beschreibung der Delinquenz C. genannt) im Unterbringungsverfahren sowie dem durch das Gericht beauftragten Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Pescholl vom 24.06.2020 und der Behandlungsberichte, die im Rahmen der therapeutischen Anamnese und Therapie des Patienten von den Psychologen Dr. Fröbel und Mokay in hiesiger Klinik angefertigt wurden, steht folgendes Delikt maßgeblich für die Unterbringung.


1.2.1. Motiv und Tatvorhaben

Spätestens am 28.04.2020 fasste C. den Entschluss, die Eltern des Sc. zu töten, Fleisch aus den toten Körpern zu schneiden und daraus ein Chili con Carne zu kochen in der Absicht, es dem ahnungslosen Sc. zum Essen vorzusetzen und ihm anschließend öffentlich mitzuteilen, dass dessen Eltern tot und Teile ihrer Leichen von Sc. soeben verspeist worden seien. Das Motiv des C. war der wahnhafte Wunsch, sich für eine durch Sc. verursachte persönliche Kränkung in einem gewalttätigen Akt der Vergeltung zu rächen.


1.2.2. Vorbereitung der Tat

Um dies zu erreichen plante C. ab dem 29.04.2020 die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung, bei der neben einem Musikprogramm auch ein Chili con Carne Wettbewerb stattfinden sollte. Bei diesem sollten entsprechende Zubereitungen von Personen, die C. zur Teilnahme gewinnen wollte, einer Jury vor Publikum zur Verkostung vorgelegt werden. Die Jury sollte anschließend das beste Gericht prämieren. C. selbst wollte dieser Jury angehören und neben Sc. auch seinen Mitschüler Bu. dafür gewinnen.

In dem Wissen, dass Sc. ein großer Fan der populären Musikgruppe Radio war, schien C. ein Auftritt derselben während der Veranstaltung ein geeignetes Lockmittel, um Sc. zur Teilnahme als Jurymitglied zu verpflichten.
Zu diesem Zweck kontaktierte C. am Vormittag des 30.04.2020 erstmals das Management der Gruppe. In einem Telefongespräch mit der Zeugin Rm., die als Konzertmanagerin der Gruppe tätig ist, behauptete C. tatsachenwidrig, der vierzehnjährige Sc. sei unheilbar an Krebs erkrankt und ein Auftritt von Radio in Sc. Heimatstadt South Park ein „Lebenstraum“ des Sc. Diesen wolle C. ihm im Rahmen eines Stadtfestes erfüllen, da dieser „ein so toller und tapferer Mensch und eben ein riesengroßer, vielleicht sogar der größte Fan“ der Gruppe sei und in Folge seiner Krankheit „leider sehr bald sterben“ werde. Die Zeugin Rm. sagte daraufhin zu, dass sich dies bereits am 02.05.2020 einrichten ließe. C. war damit einverstanden und entschlossen, das Festival an diesem Tag stattfinden zu lassen und seinen Plan fortzuführen.

Am Morgen des 01.05.2020 fragte C. seinen Mitschüler Bu., ob er Mitglied der Jury sein wolle, was dieser bejahte. Anschließend kontaktierte er den Sc. über Facebook und bot ihm an, zusammen mit Bu. und C. auch Mitglied der Jury zu werden. Dabei behauptete C., als Mitglied der Jury habe man die einmalige Möglichkeit, im Anschluss an den Wettbewerb gemeinsam mit Radio auf der Bühne zu stehen, woraufhin Sc. seine Teilnahme zusagte.


1.2.3. Tatgeschehen

Am späten Abend des 01.05.2020 gelang es C. durch eine Täuschung, beide Elternteile des Sc., die späteren Todesopfer Ms. und Ja., auf das Grundstück des Zeugen Je. zu locken, einen Landwirtschaftsbetrieb am Stadtrand von South Park. C. hatte in einem Telefongespräch mit Sc.s Eltern behauptet, dort befände sich ein verunfalltes Pferd, das unverzüglich tierärztlich versorgt werden müsse. Da der Landwirt Je. derzeit aber verreist sei wolle er Ms. und Ja. fragen, ob sie dem Tier schnell helfen könnten, weil es andernfalls zu verenden drohe.

C. wusste zu diesem Zeitpunkt, dass Je. nicht verreist und zu dieser Zeit auf seinem Grundstück anwesend sein würde. Ihm war auch bekannt, dass Je. regelmäßig dazu bereit war, unbekannten Personen Gewalt anzutun, wenn er diese auf seinem Grundstück anträfe. Ebenfalls wusste C., dass die Eltern des Sc. engagierte Tierschützer waren und daher bestimmt versuchen würden, sich des Tieres anzunehmen. Absichtlich nutze C. dieses Wissen aus, um dadurch die Tötung des Ehepaars herbeizuführen, da diese unter den angegebenen Voraussetzungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Je. bemerkt werden würden, er ihnen folglich Gewalt antun und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch töten würde.

Wie von C. beabsichtigt, begab sich das Ehepaar nach dem Telefongespräch unmittelbar zu dem Ort, den C. ihnen beschrieben hatte. C. selbst hatte sich ebenfalls dorthin begeben und in Sichtweite auf die Lauer gelegt, noch bevor die Eltern des Sc. dort eingetroffen waren. Wie beabsichtigt wurden sie beim Betreten des Grundstücks von Je. bemerkt, der sich zu diesem Zeitpunkt wie gewöhnlich auf der Terrasse seines Wohnhauses aufhielt und die von C. beschriebenen Position in etwa 150 Meter Entfernung gut sehen konnte. Die Sicht auf das Versteck des C. war hingegen durch mehrere gestapelte Heuballen verdeckt. In der Annahme, Gefahren von seinem Eigentum in Notwehr abzuwenden, gab Je. in schneller Folge fünf gezielte Schüsse mit einem halbautomatischen Jagdgewehr in Richtung von Ms. und Ja. ab. Ms. wurde von zwei Schüssen am Oberkörper gestreift, ein dritter traf sie ins Gesicht, durchschlug den Kopf und war tödlich. Der vierte Schuss traf Ja. in den Oberschenkel und brachte ihn zu Fall. Beim Versuch, sich wieder aufzurichten, durchschlug der fünfte Schuss Ja.s Herz und den linken Lungenflügel, was unmittelbar zum Tod führte. Je. begab sich daraufhin zu den nun leblosen Körpern und nahm sie in Augenschein. C. konnte beobachten, wie Je. sich anschließend wieder zu seinem Haus begab und nahm an, dass dieser nun die Polizei verständigen würde, was Je. auch tat. Diesen Moment nutzte C., um aus seinem Versteck zu treten und mithilfe einer mitgeführten Geflügelschere und eines Fleischermessers zunächst bei Ms. die Finger von beiden Händen abzuschneiden und anschließend Ohren, Nase und Wangen herauszulösen. Anschließend verfuhr er auf dieselbe Weise beim Leichnam des Ja. und gab die Körperteile in einen mitgeführten Plastikbeutel, den er anschließend zuknotete. Er verstaute das Tatwerkzeug und die Leichenteile in seinem Rucksack, machte mit seinem Smartphone ein Foto der Leichen und entfernte sich, ohne das Je. ihn bemerken konnte. Mit seinem in der Nähe abgestellten Fahrrad fuhr er dann auf direktem Weg nach Hause.

Da seine Mutter einen Bekannten besucht und angekündigt hatte, erst spät in der Nacht zurückzukehren, konnte C. ungestört die Leichenteile wie geplant zu einem Chili verarbeiten. Hierzu verwendete er eine vollautomatische Küchenmaschine, mit der er zunächst alle Leichenstücke zu Hackfleisch verarbeitete. Mit dem Smartphone machte er von dieser Prozedur mehrere Fotos. Danach bereitete er mit dem Fleisch unter Zugabe entsprechender Zutaten und mehreren geschmacksverstärkenden Gewürzmischungen ein vollständiges Chilli con carne zu. Anschließend steckte er den leeren Plastikbeutel, die Geflügelschere, das Fleischermesser, den Rucksack und alle Kleidungsstücke, die er an diesem Abend getragen hatte, in einen undurchsichtigen Müllsack und diesen in die Abfalltonne hinter dem Haus. Aus einer zweiten Abfalltonne, die mit mehreren Säcken voller Lebensmittelreste gefüllt war, nahm er einige Säcke heraus und entleerte sie in die erste Tonne, um hierdurch zusätzlich einer Entdeckung der Tatwerkzeuge vorzubeugen. Anschließend legte sich C. ins Bett und schlief „zufrieden und voller Vorfreude“ ein, wie er später erklärte.
Zur Vollendung der Tat kam es am darauffolgenden Nachmittag. Der Ablauf der Veranstaltung fand entsprechend der Vorbereitungen des C. statt.

Wie geplant nahmen Sc., Bu. und C. an den bereitgestellten Tischen auf der Bühne Platz. Der Zeuge Xe. hatte die Aufgabe übernommen, die unterschiedlichen Zubereitungen nacheinander den Mitgliedern der Jury vorzusetzen. C. hatte es so eingerichtet, dass das von ihm mitgebrachte Chili mit dem Fleisch der Opfer Ms. und Ja. lediglich Sc. und Bu. vorgesetzt wurde, ihm dagegen ein unbedenkliches Chili aus einem anderen Topf.
Ahnungslos nahmen Sc. und Bu. mehrere Löffel des vorgesetzten Chilis ein. Als beide aufgegessen hatten fragte C., wie es ihnen geschmeckt habe.

An das Publikum gerichtet sagte Sc., ihm habe es „ganz gut“ geschmeckt und entsprechend habe er „auch alles aufgegessen“. Ebenfalls ans Publikum gewandt erklärte C. nun, dass ihn das „sehr freue“ und „dass er ihm aber auch sagen müsse, dass dies nicht irgendein Chili ist, sondern extra für ihn zubereitet“ worden sei. Dann wandte er sich an Sc. und erklärte, dass dessen Eltern tot und mit ihren Leichen das Chili gekocht worden sei. An Sc.s ungerührter Reaktion bemerkte C., dass dieser ihm offensichtlich nicht glaubte. Daher trat er neben Sc. und zeigte ihm auf dem Smartphone zunächst die Fotos, auf denen die Leichenteile in der Küchenmaschine zu sehen sind, dann das Foto der Leichen. Nachdem Sc. einige Sekunden bewegungslos auf das Smartphone gestarrt hatte, erlitt er einen Schock und verlor das Bewusstsein. Auch der Geschädigte Bu. geriet in einen Schockzustand und verharrte völlig regungslos. Sofort traten mehrere Personen aus dem Publikum auf die Bühne und leisteten Erste Hilfe. Als C. sich anschickte, die Bühne zu verlassen, wurde er von den anwesenden Personen daran gehindert. Nach Eintreffen der Rettungskräfte und der Polizei verbrachte man die Geschädigten Sc. und Bu. zur Behandlung ins Krankenhaus, während C. auf die örtliche Polizeidienststelle gebracht wurde. Nach ersten Befragungen wurde er dann von einem Mitarbeiter des Jugendamtes in Obhut genommen und in einem Wohnheim der Jugendnothilfe untergebracht, in dem er bis zu seiner Unterbringung in der jugendforensischen Klinik Marburg betreut wurde.


1.3. Deliktische Vorgeschichte

Bereits im Kindergarten, den der Patient ab Mitte des zweiten Lebensjahres besucht, fällt dieser mit delinquenten Verhaltensweisen auf. Regelmäßig entwendet er Eigentum der Einrichtung und anderer Kinder. Auf Anweisungen von Erziehungsbeauftragten und Amtsträger:innen reagiert er häufig widerständig, in sozialen Interaktionen mit Gleichaltrigen ist er maßgeblich auf eigene Vorteile bedacht und hat keine Hemmungen, Regeln und Verbote zu missachten. Bereits in dieser Zeit zeigen sich Verhaltensweisen einer unspezifischen krankhafte Störung des Sozialverhaltens, die mit Beginn der Schulzeit weiter bestehen, wobei das delinquente Verhalten an Qualität und Quantität hier zunimmt. Die im Kindergartenalter auffälligen Anpassungsstörungen nehmen im weiteren Verlauf ab und es gelingt dem Patienten zunehmend, affektive Störungen zu regulieren.
Auffällig sind nun unerlaubtes Fehlen im Unterricht, Täuschungsversuche in Prüfungssituationen und wiederholte Urkundenfälschung. Delinquentes Verhalten zeigt der Patient nun vermehrt in sozialen Gruppen, wobei er häufig als Initiator auftritt und regelmäßig als Anstifter zu grobem Unfug und widerständigem Verhalten gegen Autoritäten in Erscheinung tritt.
Im Alter von sieben Jahren kommt es nach einem schwerwiegenden Vergehen zu einer Intervention der Schulleitung. Der Patient hatte versucht, von mehreren Mitschülern Geld zu erpressen, indem er behauptete, von diesen Nacktbilder zu besitzen und im Internet zu veröffentlichen, wenn sie nicht zahlten. Als die Schulleitung davon erfährt, erhält der Patient einen vierwöchigen Schulverweis. Tatsächlich werden im Computer des Patienten später entsprechende Bilder der betroffenen Kinder gefunden. Er räumt hierzu ein, dass er die Bilder selbst angefertigt hat.
Ebenfalls im Alter von sieben Jahren wird der Patient wenig später von der Polizei bei dem Versuch aufgegriffen, in ein Spielzeugwarengeschäft einzubrechen. Der Vorfall bleibt auf Grund seines Alters ohne Konsequenzen. Weitere schwerwiegende Delikte sind nicht bekannt, auf Grund der gravierenden Delinquenz-Bereitschaft des Patienten aber im Dunkelfeld sind diese nicht auszuschließen.


2. Beschreibung des Patienten

2.1. Biographisches

2.1.1. Geburt & Vorschulzeit

Erik Cartman (im Folgenden kurz Erik) wird am 09.02.2011 in South Park geboren. Er wächst ohne Vater und Geschwister allein bei der Mutter auf. Krankheiten und Anomalien in der körperlichen Entwicklung sind nicht zu beobachten, mit der Ausnahme, dass Erik bereits im Kleinkindalter unter Adipositas (E.66.05) leidet, die durch unkontrollierten Zugang zu fett- und zuckerhaltigen Lebensmitteln bei fehlender Bewegung verursacht wird. Eine familiäre Disposition ist anzunehmen, sowohl die Großmutter als auch der Großvater leiden ebenfalls seit der Jugend unter Adipositas (E.66.08), in deren Folge sich bei diesen u.a. Bluthochruck, Diabetes mellitus Typ 2 und Arteriosklerose entwickelt haben.
Ernährungsgewohnheiten und Bodymass der Mutter sind unproblematisch. Die Mutter bleibt alleinerziehend und erhält Unterstützung von ihren Eltern, die in der Nachbarschaft wohnen. Ab Mitte des zweiten Lebensjahres besucht Erik werktags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr einen städtischen Kindergarten. Auch wird Erik vor Beginn der Schulzeit regelmäßig von den Großeltern betreut, wenn die Mutter außerhalb der Betreuungszeiten Beschäftigungen nachgeht. Neben der Betreuung unterstützen die Großeltern Tochter und Enkelkind monatlich mit finanziellen Zuwendungen. Die finanzielle Situation der Familie ist stabil, Konsumwünsche des Kindes können in der Regel erfüllt werden.


2.1.2. Schulzeit

Der Eintritt in die städtische Grundschule erfolgt mit sechs Jahren. Bereits in der ersten Klasse ist Eriks geringe Motivation und Arbeitsbereitschaft im Unterricht auffällig. Häufig stört er den Unterricht, widerspricht den Lehrkräften oder verweigert die Mitarbeit vollständig. Trotzdem liegen seine schulischen Leistungen regelmäßig über dem Durchschnitt. Er ist grundsätzlich in der Lage, komplizierte Sachverhalte schnell zu erfassen, verfügt über ein sehr gutes Kurzzeitgedächtnis und besitzt eine ausgeprägte Affinität zu logischem Denken.
Große Defizite zeigen sich im Bereich sozialer Kompetenzen. Unzureichende Fähigkeiten, die Bedürfnisse und Emotionen anderer zu erkennen, führen häufig zu Konflikten mit Mitschüler:innen. Die Fähigkeit zu Empathie ist bei ihm kaum vorhanden.


2.1.3. Familie

Eriks Familie bilden die Mutter und ihre Eltern, seine Großeltern. Andere verwandtschaftlichen Beziehungen liegen entweder nicht vor oder spielen keine wesentliche Rolle. Auf Grund häufiger sexueller Kontakte der Mutter mit wechselnden Partnern im Vorfeld der Schwangerschaft sei ein Kindsvater nicht zu bestimmen.
Die alleinerziehende Mutter geht regelmäßig einer Beschäftigung als Kellnerin und Tänzerin in einem Nachtclub und unregelmäßig auch anderen Gelegenheitsjobs nach. Mit Beginn der Schulzeit ist das Kind daher häufig allein Zuhause, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Eine Betreuung durch die Großeltern findet in dieser Zeit nur noch selten statt.
Das Verhältnis der Mutter zum Sohn ist liebevoll, jedoch geprägt von regelmäßiger Abwesenheit sowie großer Unsicherheit in Fragen der Erziehungsgestaltung. Diese ist geprägt von inkonsequenten Haltungen und der Unfähigkeit, Grenzen zu bestimmen und Entscheidungen durchzusetzen. Gleiches gilt für die Rolle der Großeltern, die das einzige Enkelkind glorifizieren, dessen Adiposität leugnen und in Konflikten regelmäßig nachgeben.


2.2. Soziales Umfeld

Erik ist in seinem Klassenverbund fest eingebunden und nimmt an der Gemeinschaft aktiv teil. Freundschaften bestehen hauptsächlich zu den drei gleichaltrigen Jungen Stan M., Kenny M. und Kyle B., mit denen er gemeinsam den Kindergarten und anschließend dieselbe Klasse besucht. Mit ihnen verbringt Erik auch große Teile seiner Freizeit, verursacht aber auf Grund seiner egoistischen Grundhaltung auch hier häufig Konflikte, in deren Folge er zeitweise immer wieder von gemeinsamen Aktivitäten ausgeschlossen wird. In einer Befragung von Kyle B. als Zeuge vor Gericht beschreibt dieser das Verhältnis zu Erik so, dass dieser „eben schon immer dabei“ gewesen sei und mit ihm auch „immer etwas los“ sei. Zwar sei er auch ein „riesen Arschloch“ und ein „echter Antesemit“, der auch ihn selbst ständig für sein Judentum beschimpfe und „echte Hetze“ betreibe. Trotzdem sei er „immer unser Freund geblieben“, auch weil man wisse und es einem leid tue, dass es „ohne Vater schwer für ihn“ sei und schwer auch deshalb, weil er „so fett“ sei. Letzteres deutet bereits auf die Tatsache hin, dass Erik auf Grund seines krankhaften Übergewichts bereits früh und fortwährend von Einzelpersonen und in Gruppenkontexten diskriminiert und beleidigt wird, insbesondere innerhalb des Schulkontextes.
Zu anderen Mitschülern bestehen meist oberflächliche Beziehungen. Zwischenmenschliche Bindungen geht Erik nur dann ein, wenn er dadurch die Befriedigung egoistischer Bedürfnisse erreicht. Diese verbirgt er häufig ganz gezielt und simuliert dem Gegenüber stattdessen zwischenmenschlich-empathische Zuwendung und Gefühle. So verabredet er sich mit einzelnen Personen z.B. dann, wenn diese besondere Spielsachen - insbesondere Videospiele - besitzen, die er selbst nutzen möchte. Ein weiteres Motiv ist der Wunsch, durch die Verbindung zu bestimmten Personen Anerkennung von Dritten zu erhalten. Emotionales Interesse an einer Person und ihren Bedürfnissen bestehen hierbei kaum. Emotionale Bindungen bestehen in geringem Maße nur zur Mutter, den Großeltern und den drei Freunden, obgleich die Beziehung zu letzteren mitunter ebenfalls wenig emphatisch ist und auch hier Eriks Selbstbezogenheit dominiert.


2.3. Interventionen und Maßnahmen

Erstmals wird der Mutter, nach Eriks Aufnahme in den Kindergarten, von dortigen Erzieher:innen empfohlen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden und sich für die Erziehung des Sohnes Unterstützung zu holen, was diese ablehnt. Zahlreiche weitere Gesprächsangebote und mögliche Hilfsmaßnahmen lehnt sie ebenfalls ab.
Erst als Erik versucht, Mitschüler zu erpressen (vgl. 1.3) willigt sie ein, dass er wöchentlich eine psychotherapeutische Sitzung beim Schulpsychologen wahrnehmen soll. Zu Beginn dieser Gespräche vermutet der Psychologe, hinter Eriks übermotivierter Therapiebereitschaft verberge sich die Absicht, diese möglichst schnell abzuschließen. Im weiteren Therapieverlauf konstatiert er dann aber eine echte Einsichtsfähigkeit Eriks und dessen Bereitschaft, Techniken zum Umgang mit Gefühlen (Skill Training) zu erarbeiten und diese zur Gefühls- und Anspannungsregulation einzusetzen, was Erik auch umzusetzen scheint. Als die Maßnahme nach 20 Sitzungen endet stellt der Psychologe nach Rücksprache mit Eriks Lehrer:innen jedoch fest, dass dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Einsichtsfähigkeit bloß suggeriert hat und eine intrinsische Motivation zur Verhaltensänderung nicht vorhanden war. Weitere Hilfsmaßnahmen finden hiernach nicht statt.


3. Sozialprognose

3.1. Problematische Faktoren

Es gibt mehrere Risikofaktoren, die darauf schließen lassen, dass weiterhin eine Zunahme von dissozialem und delinquenten Verhalten des Patienten nach dessen Entlassung zu erwarten ist.
Es gelang im Verlauf der zweijährigen Unterbringung trotz verschiedener Ansätze nicht, eine Veränderungsbereitschaft beim Patienten zu wecken. Fehlende Problemakzeptanz und keinerlei intrinsische Motivation, sich auf einen Behandlungsprozess einzulassen, sind signifikant. Beständig bagatellisierte er die rechtskräftig festgestellten Taten, deren kaltblütige Durchführung sowie ihr Grad an Brutalität und verursachtem Schaden bereits beschrieben wurde. Problematisch betrachtet der Patient seine Taten lediglich dahingehend, dass er in der Folge „eingesperrt“ und „bestraft“ worden sei. Ursächlich für das ganze Geschehen sei dabei nicht der Patient selbst, sondern der Geschädigte Sc., ohne dessen Kränkung „das ganze ja garnicht passiert wäre.“
Allfällige therapeutische verhaltensrelevante Fortschritte sind instabil und eine Veränderung im konkreten Verhalten nicht bestätigt. Erzieherische Maßnahmen verlaufen überwiegend ins Leere. Ursachen hierfür können in gewissem Grad der inkonsistente Erziehungsstil und die fehlende Steuerung der erziehungsberechtigten Mutter und der Großeltern sein. Diese Kausalität stellt in Anbetracht der vom Patienten in kürzester Lebensspanne ausgeformten Merkmale einer chronifizierten dissozialen Persönlichkeitsstörung für den unmittelbaren Umgang im Entlassungs- und Eingliederungsprozess in einer erzieherischen Einrichtung einen untergeordneten Aspekt dar, sollte im Rahmen anschließender längerfristiger pädagogischer Maßnahmen, die eine dauerhafte Verhaltensänderung forcieren, aber unbedingt berücksichtigt werden.
In Anbetracht verfügbarer statistischer Daten zum zeitlichen Verlauf jugenddelinquenten Verhaltens könnte der Schluss gezogen werden, dass ein kriminelles Verhalten in derart gravierender Ausformung, wie der Patient es in seinem Anlassdelikt gezeigt hat, die Bereitschaft zu ähnlich gravierenden Delikten bestehen bleibt und mit einer weiteren Zunahme delinquenten Verhaltens im Verlauf der Jugendphase gerechnet werden muss, auch wenn entsprechend strikte Präventions- und Behandlungsmaßnahmen dem vorbeugen sollen.


3.2. Ressourcen

Im Gegensatz zum therapeutischen Kontext war bei pädagogisch angeleiteten Freizeitaktivitäten innerhalb der Klinik zu beobachten, dass der Patient in spielerischen Kontexten durchaus fähig ist, eigene Bedürfnisse zurückzustellen, wenn hierdurch ein Mehrwert für die Gemeinschaft zu erreichen ist. Hier lag nach kurzer Zeit die Bereitschaft vor, alle zu Beginn eines Spiels festgelegten Regeln zu akzeptieren, einzuhalten und auch Mitpatienten zu deren Einhaltung anzuregen.



4. Bedarfe und Hilfemaßnahmen

Die Entlassung des Patienten aus der forensischen Psychiatrie muss engmaschig begleitet werden.
Obgleich der Patient die in frühester Kindheit entwickelten und seither persistierenden Merkmale einer dissozialen Persönlichkeitsstörung aufweist, ist eine stationäre Behandlung innerhalb einer jugendforensischen Klinik durch Gerichtsbeschluss nicht weiter fortzuführen. Zukünftig soll der Patient in einer pädagogischen Einrichtung aufgenommen werden. Dort soll versucht werden, primär erzieherisch auf den derzeit therapieresistenten Patienten einzuwirken.
Entsprechend sollte die Einrichtung gewährleisten, dass eine intensive Betreuung des Klienten durch erfahrene Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen stattfindet.
Die aufnehmende Einrichtung muss entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen, um eine Rückfälligkeit des Patienten zu verhindern, da von dieser unbedingt ausgegangen werden muss (vgl. 3.1). Um eine Gefährdung für andere auszuschließen ist die Aufnahme in eine geschlossene Kinder- und Jugendeinrichtung weiterhin unabdingbar.
Auch wurde durch das Gericht die Fortsetzung der in der Klinik begonnen pharmakologischen Therapie angeordnet und ist folglich sicherzustellen. Wenngleich der Patient das Medikament aktuell freiwillig einnimmt, ist die Einnahme entsprechend vom Personal zu überwachen. Sollte der Patient die freiwillige Einnahme der verordneten Medikamente ablehnen oder es aus anderen Gründen zu einer Aussetzung der Therapie kommen, ist das Familiengericht einzuschalten und umgehend die Notwendigkeit einer erneuten Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung zu prüfen.
Ein unkontrollierter Zugang des Patienten ins Internet muss verhindert werden, da insbesondere hierdurch eine Begehung von Straftaten zu befürchten ist. Auch eine unkontrollierte Nutzung anderer Kommunikationsmittel könnten zu weiteren strafbaren Handlungen führen und muss ebenfalls verhindert werden.
Da der Patient bisher zu keiner Zeit durch unmittelbar körperliche Gewalttätigkeiten aufgefallen ist, ist eine Integration in Gruppenkontexte und das Wohnen in Gemeinschaftsräumen tendenziell unproblematisch. Sollten sich jedoch im Verlauf exklusive Gruppen um den Patienten bilden, müssen diese aufmerksam beobachtet und sichergestellt werden, dass der Zugehörigkeit des Patienten zur entsprechenden Gruppe keine schädlichen Absichten zu Grunde liegen.
Die in spielerischen Kontexten vorhandene Offenheit des Patienten für neue Erfahrungen und eine beobachtbare intrinsischen Affinität für feste Strukturen und verbindliche Vereinbarungen (vgl. 3.2) könnte eine Ressource sein, ihm seine eigenen sozialen Fähigkeiten mittels positiver Selbsterfahrung bewusst zu machen und perspektivisch auch auf andere Lebensbereiche zu übertragen. Regelmäßige Angebote von betreuten Gruppen- und Einzelspielen könnten daher eine Grundlage für erste erzieherische Maßnahmen bilden und dabei helfen, eine tragfähige Arbeitsbeziehung zum Patienten aufzubauen.
Auf Grund der Adiposität des Patienten (vgl. 2.1.1. & 2.2) kam es auch innerhalb der Klinik zu diskriminierenden und verletzenden Äußerungen durch Mitpatienten. Ein achtsamer Umgang mit dem Thema Adiposität und Ernährung ist daher dringend zu empfehlen, präventive Konzepte zur Verhinderung einer Dymanik des Bullyings wären wünschenswert bzw. sollten anlassbezogen entwickelt werden.
Insbesondere im Kindes- und Jugendalter sind stabile soziale Bindungen und konstante Bezugspersonen für den Entwicklungsprozess von immenser Bedeutung. Daher könnte die Wiederaufnahme des Patienten in die zuletzt besuchte Grundschule in South Park und der damit verbundene Kontakt insbesondere zu den drei Freunden Stan M., Kenny M. und Kyle B. eine positive Entwicklung des Patienten fördern. Entsprechende Voraussetzung hierfür wie auch für alle anderen öffentliche Regelschulen wäre, dass der Patient dabei von einer Integrationskraft durchgängig begleitet wird, insbesondere um gefährliche Verhaltensweisen jederzeit erkennen und unterbinden zu können. Auf Grund der überdurchschnittlichen Intelligenz und dem schnellen Aufnahmevermögen ist ein Wiedereintritt in eine höhere Klassenstufe trotz des nunmehr niedrigeren Lernstandes vermutlich unproblematisch (vgl. 2.1.2.).
Unabhängig hiervon ist jedoch grundsätzlich wünschenswert, Kontaktmöglichkeiten zwischen dem Patienten und den erwähnten Freunden zu fördern, da sich diese Beziehung im Lebensverlauf des Patienten als maßgeblich stabilisierender Faktor herausgestellt hat.